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KOSTEN & GESETZ

Familie in der Küche

Informationen zu den Kosten

Die Kosten werden in der Schweiz von der Krankenkasse nicht übernommen. Je nach Kanton können die dafür aufgewendeten Kosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (z.B. BL). Die Kosten für einen Frischzyklus IVF/ICSi betragen zwischen CHF 7'000.- und CHF 8'000.-. Falls zusätzlich eine Kryokonservierung durchgeführt wird, betragen die Kosten ca. CHF 1'000.- mehr.

Gesetz

Unbefruchtete Eizellen dürfen wie Samenzellen in der Schweiz fünf Jahre tiefgefroren bleiben. Bei Frauen mit bösartigen Leiden können diese länger aufbewahrt werden. Eine Befruchtung der Eizellen ist in der Schweiz ausschliesslich in heterosexuellen Paar-Beziehungen möglich. Ein Paar muss nicht verheiratet sein, eine stabile Paarbeziehung ist aber eine legale Voraussetzung, damit das Kind eine Mutter und einen Vater hat. Fremdsamenbefruchtung ist ausschliesslich bei verheirateten Paaren möglich. 

 

Seit dem 1.09.2017 ist eine neue Version des Fortpflanzungsmedizingesetzes in Kraft getreten.

Es dürfen neu:

  • Bis 12 befruchtete Eizellen zu Embryonen kultiviert werden.

  • Samenzellen, Eizellen, befruchtete Eizellen und Embryonen dürfen eingefroren werden.

  • Eingefrorene Gameten oder Embryonen dürfen 5 Jahre 
    aufbewahrt werden. Die Frist kann um 5 Jahre verlängert werden, also total 10 Jahre.

  • Bei Patienten mit bösartigem Leiden können Zellen länger aufbewahrt werden.

  • Präimplantationsdiagnostik, unter definierten Bedingungen erlaubt.

  • Für Präimplantationsdiagnostik müssen die Reproduktionsmediziner
    eine spezielle Bewilligung besitzen. Die 3 Gynäkologen vom Team sind Inhaber dieser Bewilligung und stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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